Datenschutz und neue Version von Google Chrome |
Das kommende Update des Internetbrowsers soll die Beunruhigung von Nutzern und Datenschützer wieder entkräften. Mit der Version 70 sollen Anwender nicht mehr automatisch doppelt in den Google-Kosmos eingeloggt werden.Damit reagiert der Konzern auf die Änderungen in der Version 69. Die Änderung ist bemerkenswert, da Nutzer nicht explizit vor dem Doppel-Login gewarnt werden: Wer etwa auf einem fremden Rechner mit Chrome nur kurz sein Google-Email-Konto prüft, personalisiert gleich den ganzen Internetbrowser, lädt je nach Einstellungen Lesezeichen, synchronisierte Passwörter, Kreditkartendaten und die Surf-Historie. Wer auf dem eigenen Rechner surft, speichert eventuell seine Surf-Historie auf Googles Servern, ohne sich dessen bewusst zu sein. Der US-Sicherheitsforscher Matthew Green von der Johns-Hopkins-Universität Baltimore erklärt in einem Blogpost unter dem Titel "Warum ich Chrome verlasse" eindrücklich, warum diese Änderung die Nutzer eventuell kalt erwischt: "Nutzer-Zustimmung ist wichtig! Für Jahre fragte Chrome seine Nutzer, ob sie sich einloggen wollen. Nun passiert das plötzlich automatisch." Aus Datenschutz-Sicht relevant ist vor allem die Option "Synchronisierung". Denn zuvor speicherte der Google-Browser die Surf-Historie - also welche Seiten im Netz wann angesteuert worden, aber auch Passwörter für Seiten und Lesezeichen sowie zuletzt geöffnete Seiten in Browser-Tabs - lediglich lokal. Nur wer sich ausdrücklich einloggte, konnte die sogenannte Synchronisierung aktivieren und all diese Daten bei Google speichern. Nun hat Google den Schritt des Browser-Logins bei Chrome automatisiert. |
Vorsicht bei "Rechnungen" von OfficeSmart |
Achtung, verwirrende "Rechnungen" von OfficeSmart / OfficeSmartstore!Unsere Kunden bekommen vermehrt "Rechnungen" von der Firma OfficeSmart, www.officesmartstore.com, über € 965,00 oder ähnliche Beträge.Diese "Rechnungen" sind Angebote und werden scheinbar aktuell an österreichischen Unternehmen per Post geschickt.Absender ist entweder OfficeSmart, Officeworld oder Officemaxonline, alle mit Firmensitz in Spanien. Das Design von diesen Händlern ist darauf ausgelegt, dass man davon ausgeht, dass im Unternehmen jemand eine Software von dieser Firma heruntergeladen hat.Bezahlen Sie diese "Rechnung" nicht und lesen Sie weiter! Anbei ein Beispiel eines derartigen Angebotes. |
HAPAK Version XE8.1 Version 2808 Austria Update |
HAPAK - Die Branchensoftware -innovativ - modern - flexibel - DSGVO konform Aktuell gibt es die Version XE8.1 2808 Austria. Bei Fragen kontaktieren sie uns unter: hapak@itse.at ACHTUNG: Version XE8 erfordert eine neue Freischaltung. Zugriffsrecht für Datenschutzbeauftragten, Erfüllung von Auskunftsbegehren, fristgemäßes Löschen von Daten Dabei wurde die PDF bzw. ZUGFeRD-Funktionalität weiter ausbebaut. Im mobilen Arbeitsauftrag (Android) können nun auch Dokumente und Bilder zwischen Mobilgerät und Auftragsserver übertragen werden. Erweiterungen beim Profi-Aufmaß und in der Nachkalkulation (Kostenarten) und kleine Korrekturen. |
Bitdefender Version 2019 in Aktion |
INTERNET SECURITY 2019
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DSGVO allgemein und HAPAK im Besonderen |
Nachdem wir eine Erstinformation bzw. auch Unterlagen an unsere Kunden zur DSGVO versandt haben, stellen wir fest, das die DSGVO noch nicht bei allen in das Bewusstsein gedrungen ist.Betrifft die DSGVO unser Unternehmen?Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bis dato umfangreichste europäische Verordnung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Da die DSGVO unmittelbar in allen europäischen Mitgliedstaaten gilt, müssen sich alle Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auf umfassende neue rechtliche Anforderungen einstellen. Da zukünftig das sogenannte Marktortprinzip gilt, können sogar Unternehmen außerhalb der EU betroffen sein, sofern sich deren Angebot gezielt an europäische Kunden richtet.
Mit der Ende des Monats erscheinenden Version XE8 werden auch bei der Handwerkersoftware HAPAK die notwendigen Voraussetzungen für das Kunden bzw. persönliche Adressmanagement erfüllt.Wir informieren sie dazu noch separat.
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Download, SHOP und HAPAK |
Liebe Kunden,die Downloads funktionieren wieder.Unser Shop wurde aktualisiert.Die neue HAPAK-AUT-Version X7.2 ist aktuell weiter verfügbar.DSGVO - Informationen folgen.Ihr Team von IT Services |
Microsoft Cash Back Aktion |
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HAPAK Version X6.6 |
Neues nach dem Händlertag vom 19.05.2017 in Deutschland!!
Die neue AUT-Version X6.6 ist aktuell verfügbar!
NEU ab sofort: Version und Funktion bei mobilem Arbeitsauftrag
Funktionen für Archivierung und über 50 Detailverbesserungen
NEU im Sommer: Gerätevermietung und Abrechung (mit der Version X7) schon mit vereinfachter Lizenzfreischaltung.
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Mobiler robuster Notebook für harte Jobs |
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Registrierkassen Signatur ab 1.4.2017 Pflicht |
Signatur 2017 (Zertifikat, QR-Code, "Chip",...)
Was bedeutet die Signatur 2017?
Jede Registrierkasse muss ab dem 1.4.2017 auf eine Signaturerstellungseinheit (inkl. Zertifikat) zugreifen. Das heißt, dass jede Registrierkasse ab 1.4.2017 eine Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung besitzen muss. Jeder Beleg, den man erstellst, muss elektronisch signiert werden.
Das Ergebnis ist u.a., dass auf allen Belegen automatisch ein maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code) angedruckt wird. Gesetzlich geregelt ist die Signaturpflicht in der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung).
Ab wann ist diese Signatur verpflichtend?
Ab 1.4.2017 ist die Signatur verpflichtend vorzunehmen. Wie wird diese Signatureinheit bei unserem Programm installiert und aktiviert?
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