Registrierkasse, jetzt wird es ernst! |
Franz 27 Juni 2016 : 20:40
Liebe Kunden und Interessenten! Liebe Kunden und Interessenten!
Jetzt gibt es kein zurück mehr: ab 1. Juli 2016 ist die Schonfrist vorbei.
Die Registrierkassenpflicht gilt in vollem Umfang. Ist keine regelkonforme Registrierkasse im Einsatz können Strafen bis zu € 5.000,-- verhängt werden.
Bei einer Finanzprüfung kann festgestellt werden, ob die Registrierkasse zu spät in Betrieb genommen wurde! Spätentschlossene handeln jetzt:
Wir beraten sie für schnelle,einfache und finanzierbare Lösungen.
Wer braucht eine Registrierkasse?
Für jeden Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als € 15.000,- mit Barumsätzen von über € 7.500,– ist eine Registrierkasse vorgeschrieben. Was oft nicht bedacht wird: Zu den Barumsätzen zählen auch Kreditkarten- und Bankomatkartenzahlungen!
Erleichterungen gibt es für Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Feuerwehren), politische Parteien, kleine Vereinsfeste und Unternehmen, die einen Teil ihrer Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielen (wenn der Jahresumsatz, der auf die außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten entfällt, 30.000 Euro nicht überschreitet = Kalte-Hände Regelung). Unklarheiten? Dann kontaktieren Sie jetzt unsere Kassen-Experten.
Mit besten Grüßen
IT Services Kassen-Team |
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